Zweifelsfrei leben und erleben wir derzeit in einer schweren und außergewöhnlichen Zeit. Viele…, wenn nicht alle von uns…, haben es sich weder träumen lassen, noch haben sie es sich jemals gewünscht, die Zeit einer weltweiten Pandemie miterleben zu müssen. Klar…, seinerzeit in meiner Ausbildung zum exam. Krankenpfleger…, gab es das Fach „Hygiene“ und in diesem Zusammenhang haben wir auch viel über Epidemien und Pandemien gelernt. Ich wusste schon, dass es diese gibt und was sie bedeuten können…, aber es war für mich damals (und bis vor 2020!) etwas, was ich als unendlich weit weg empfunden habe. Nun ist es aber allgegenwärtig und wir haben allgemein gelernt, uns damit weitestgehend zu arrangieren. Der eine mehr…, der andere weniger…, wir hatten und haben ja auch keine Wahl.

Besonders interessant finde ich die Entwicklung, die aktuell in der Pflege und insbesondere in der ambulanten Pflege zu verzeichnen ist. Die Pandemie hat dafür gesorgt, dass nun endlich erkannt wird, welchen wichtigen Stellenwert die Pflege von alten und oder kranken Menschen einnimmt. Die zwingend notwendige Frage, was und wieviel wir als Gesellschaft bereit sind, uns eine hochwertige Versorgung im Alter und/oder bei Krankheit kosten zu lassen, steht einmal mehr im Raum. Antworten darauf höre ich allerdings nicht…!

Sicherlich war es ein schönes Zeichen, dass Pflegekräfte „beklatsch“ wurden, wenn sie ihren Weg zur Arbeit antraten…, aber klatschen allein zahlt bekanntlich keine Rechnungen. Die Politiker jeglicher Couleur wurden nicht müde zu sagen, dass die Arbeitsbedingungen verbessert und das Gehalt in der Pflege erhöht werden müssen.

Das finde ich grundsätzlich super und unterstütze ich vollständig! Allerdings wurde versäumt zu sagen, wie das denn gehen soll und letztlich finanziert werden soll.

Noch vor einiger Zeit stand der Vorschlag und damit das „Damoklesschwert“ im Raum, der Pflege bundesweit eine Tarifbindung über eine „Allgemeinverbindlichkeitserklärung“ aufzuzwingen. Dieses scheiterte nicht zu Unrecht an dem Veto der Wohlfahrt, die dafür viel Schelte bezog.

Nun kommt ein Tarifzwang „durch die Hintertür“ für die ambulante und stationäre Pflege durch eine Reform des Pflegeversicherungsgesetzes in Form der sogenannten „Tariftreueregelung“. Diese besagt nichts anderes, als dass die Dienste nur noch dann eine Abrechnungsmöglichkeit mit den Kostenträgern haben, wenn diese „freiwillig“ gegen sich einen Tarifvertrag gelten lassen. Das ist ein absolutes Novum in Deutschland und entbehrt in meinen Augen jeglicher rechtlichen Grundlage.

Grundsätzlich ist es so, dass ein Tarifvertrag zwischen den Arbeitgeberverbänden und einer Gewerkschaft ausgehandelt wird. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad der Mitarbeiter in der Pflege ist deutlich unter 5 Prozent. Das heißt doch, dass 95 % der Mitarbeiter gar nicht durch Gewerkschaften vertreten sind. Wie können diese jetzt das Recht in Anspruch nehmen, ein allgemeingültiges Ergebnis zu verhandeln, wenn sie die Allgemeinheit gar nicht vertreten???

Aktiv Leben hat diesen Trend schon vor über 2 Jahren  erkannt und wir haben uns seit damals einem tarifähnlichen Konstrukt unterworfen, um die Löhne und Gehälter transparent und einheitlich zu regeln…, ebenso wie weitere Arbeitsbedingungen. Diese sogenannten Arbeitsvertragsrichtlinien haben für uns bindenden Charakter und sind Bestandteil der Arbeitsverträge.

Damit konnten wir ein übersichtliches und offenes Lohnsystem bei uns einführen, welches auch jährliche Steigerungsraten berücksichtigt. All dies vor dem Hintergrund, dass in keinem anderen Bereich in Deutschland die Lohnentwicklung so rasant und stark ist, wie in der Pflege. Das alles findet jedoch keine Berücksichtigung.

Besonders spannend wird es nun dadurch, dass die Preise unserer Leistungen ja nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden, sondern dass die Kranken- und Pflegekassen mit der Preisbildung beauftragt sind. Die Intention der Kostenträger ist jedoch, in erster Linie Geld zu sparen. Ab dort gelten die politisch gewollten Absichten anscheinend nicht mehr. Selbst wenn den Kostenträgern Zahlen vorleget werden, die entsprechende Lohn- und Gehaltssteigerungen nachweisen, werden die Zahlen angezweifelt oder „interessieren einfach nicht“.

Die Arbeitsvertragsrichtlinie des BPA, dem größten Arbeitgeberverband privater Dienste in Deutschland, der allein über 50% der privaten Anbieter vertritt, wird einfach als „einseitige Willenserklärung“ vom Tisch gefegt und nicht als tarifvertragsähnlich akzeptiert. Deshalb bekommen private Anbieter deutlich geringere Preise als Wohlfahrts-, oder kirchliche Träger, obwohl wir alle annähernd ähnliche Gehaltsangebote an Mitarbeiter machen müssen, um überhaupt wettbewerbsfähig zu sein.

Zukünftig wäre es somit also mehr als wünschenswert, dass die identischen Leistungen am Klienten, die sowohl von den Mitarbeitern in der ambulanten Pflege privater Anbieter, als auch von den Mitarbeitern der wohlfahrts- und kirchlicher Anbieter durchgeführt wird, auch identisch von den Kostenträgern bezahlt wird. Schließlich werden beide Mitarbeiter durch den tariflichen Zwang auch identisch vom Arbeitgeber bezahlt. Die Gleichbehandlung in der Preisstruktur wäre somit nachvollziehbar und vor allem fair.
Bis es zu solch einer Gleichbehandlung kommt, werden allerdings noch viele harte Verhandlungen geführt werden müssen, da sich die Zahlungsbereitschaft der Kostenträger erfahrungsgemäß als sehr „verhalten“ beschreiben lässt.

So ist aktuell leider die Realität…, und das werden wohl nur die wenigsten Wissen, die noch vor einiger Zeit auf den Balkonen standen und Mitarbeiter beklatschten auf deren Weg zur Arbeit. Ich bezweifele auch, dass diese Menschen das Vorgehen der Kostenträger gutheißen würden, wenn es publik gemacht würden wäre. Aber dafür muss man sich schon genauer mit den Sachverhältnissen auseinandersetzen und etwas tiefer in die Materie eintauchen wollen. Dies ist heutzutage in unserer schnelllebigen Zeit leider nur selten der Fall.

Wir von Aktiv Leben werden diese Entwicklung weiter kritisch beobachten und sehen, dass wir für unsere Mitarbeiter einen vernünftigen und realisierbaren Weg gehen werden, um auch weiterhin gute und gesicherte Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.

Natürlich können wir die grundsätzlichen Arbeitsbedingungen in der Pflege nicht ändern. Wir leben davon, dass wir unsere Klienten qualitativ hochwertig versorgen und dafür stehen wir von morgens bis abends an 7 Tagen der Woche, 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Wir werden keinen bettlägerigen Menschen am Wochenende unversorgt lassen, nur um Mitarbeiter zu finden, die nur an 5 Wochentagen arbeiten wollen. Ebenso wenig werden wir an den Weihnachts- und sonstigen Feiertagen die Versorgung aussetzen, weil alle Pflegekräfte zu Hause in den Kreisen der Familie sein möchten.

Auch wenn diese Wünsche verständlich sind, muss man bei der Berufswahl wissen, dass bestimmte Arbeitsbedingungen nicht änderbar sind…, sonst muss man eben den Beruf wechseln. Wie in jeder anderen Dienstleistungsbranche auch, werden wir sicherlich Mitarbeiter finden, die auch in diesen ungünstigen Zeiten arbeiten…, sie haben aber eventuell nicht die Ausbildung zur examinierten Fachkraft, sondern sind in dem Bereich nur angelernte Hilfskräfte.

Hier hätten die Kostenträger die Möglichkeit, einen wertvollen Beitrag für die Versorgung von Klienten zu leisten, indem sie von dem starren Schema der Qualitätszuordnung für bestimmte Leistungen abweichen und uns ermöglichen, neue Strukturen zu schaffen, die auf der einen Seite die Versorgung sicherstellen und auf der anderen Seite Arbeitsbedingungen für exam. Pflegekräfte verbessern.

Sie wollen mehr über dieses Thema wissen und schauen, ob wir Ihnen einen ansprechenden Arbeitsplatz anbieten können? Kommen Sie einfach vorbei, um näheres mit uns abzusprechen…, wir freuen uns auf Sie!

Herzlichst

Ihr Wolfgang Schloh